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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13   

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https://dejure.org/2015,102683
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13 (https://dejure.org/2015,102683)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.10.2015 - L 12 AL 71/13 (https://dejure.org/2015,102683)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - L 12 AL 71/13 (https://dejure.org/2015,102683)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG München, 11.06.2013 - S 35 AL 883/12

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13
    Dies werde auch von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung so gesehen (Hinweis auf Urteil des SG München vom 11.6.2013 - S 35 AL 883/12).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13
    Entgegen der Auffassung des Klägers kommt es für die gerichtliche Überprüfung der Prognose der Beklagten, der Kläger habe nach Eintritt von Arbeitslosigkeit am 1.1.2013 zeitnah in eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Fliesenleger vermittelt werden können, nicht auf die Verhältnisse bis zum 17.1.2013 als dem Tag der vollständigen schriftlichen Antragstellung, sondern auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 26.3.2013 als der letzten Verwaltungsentscheidung an (vgl. BSG, Urteil vom 11.5.2000 - B 7 AL 18/99 R - und Urteil vom 3.7.2003 - B 7 AL 66/02 R -, beide in juris).
  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R

    Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13
    Entgegen der Auffassung des Klägers kommt es für die gerichtliche Überprüfung der Prognose der Beklagten, der Kläger habe nach Eintritt von Arbeitslosigkeit am 1.1.2013 zeitnah in eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Fliesenleger vermittelt werden können, nicht auf die Verhältnisse bis zum 17.1.2013 als dem Tag der vollständigen schriftlichen Antragstellung, sondern auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 26.3.2013 als der letzten Verwaltungsentscheidung an (vgl. BSG, Urteil vom 11.5.2000 - B 7 AL 18/99 R - und Urteil vom 3.7.2003 - B 7 AL 66/02 R -, beide in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13

    Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13
    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
  • BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90

    Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13
    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13

    Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13
    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14

    Arbeitsförderung - Gründungszuschuss - Ermessensleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13
    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
  • LSG Sachsen, 10.04.2014 - L 3 AL 141/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13
    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 12 AL 56/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13
    Ein ermessensfehlerfreier Bezug auf den Vermittlungsvorrang verlangt allerdings die realistische und nachvollziehbare positive Prognose für eine nachhaltige Vermittlung in Arbeit nach individueller Prüfung unter Berücksichtigung von Besonderheiten des Einzelfalls (vgl. bereits Urteil des erkennenden Senats vom 21.5.2015 - L 12 AL 56/12 - ).
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